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Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter sowie einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Hierzu gehören beispielsweise Probleme im Hinblick auf die Ausübung von Sonder- und Gemeinschaftseigentumsrechten, Streitfragen über Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, Fragen der Zulässigkeit baulicher Maßnahmen.