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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts, welcher sich überwiegend mit dem Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern beschäftigt. Streitigkeiten entstehen hier wenn, eine Behörde dem Bürger aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen per Bescheid aufgibt, etwas zu tun oder zu unterlassen, oder wenn die Behörde den Antrag des Bürgers, etwa auf Erteilung einer Genehmigung ablehnt. Hier sind wir dann Ihre kompetenten Ansprechpartner.